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Walter Herke

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Letzte Aktualisierung: 20.09.2024

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Ravensburg. – Kaufbrief. – ’Kauf-Brief von Jacob Merckel J.U.C. Canzley-Verwalte…

Ravensburg. - Kaufbrief. - 'Kauf-Brief von Jacob Merckel J.U.C. Canzley-Verwalte

Ravensburg, 1779. – Kaufbrief. – ‚Kauf-Brief von Jacob Merckel J.U.L. Canzley-Verwalter alhir in der Heyl. Reichs Stadt Ravensburg und Johann Adam Heilg Bürger und Grautucher alda – um sein Eigenthüml. 1 1/2 Maad Wieß u. 3 3/4 Jauchert Acker, im Ummenwinkel – Krebsen Ösch und den Inneren Streuge[r]ten gelegen‘ : dekorative Kanzleischrift auf Pergament als Brief gefaltet mit Pergamentstreifen angehängte Holzkapsel mit Wachssiegel der Stadt Ravensburg. 20. Februar 1779. 4° (24x38), Deckel der Kapsel fehlt, schöne saubere Erhaltung,

Lieferung in archivbeständiger Urkundenmappe.—

Transkription: ‚Ich Johann Adam Heilg, Burger und Grautucher alhier in des Heil-Reichs-Stadt Ravenspurg bekenne offentlich / für mich und meine Erbenm und thue kund allermänniglichen mit disem Brief, daß ich mit freyem guten Willen, wohlbedachtem Sinn / und Muth von meines besten Nutzen und Frommen wegen dem T. Herren Jacob Merckel, J.U.L. [juris utriusque licentiatus] Canzley-Verwalter hieselbst und allen seinen / Erben eines bestäten, festen, immerwährend u. ewigen Kaufs, aufrecht u. redlich verkauft und zu kaufen gegeben habe, thue auch daß hirmit wißentl[ich] u. wohlbedächtlich in Kraft dis Briefs, benandt meine eigenthümlich nachstehende Grundstück und Acker ein Maad Wieß in Reichenwießen gelegen / einerseits auff Käuffer selbst, anderseits an Vincenz u. Andreas Erb, beide Reebleuth, oben an die Baustraß, u. unten an Paulus Herman Boden- / ein Jauchert Acker und ein halb Maad Wieß im Ummenwinkel gelegen, ein- und anderseits zwischen der Frau Wüggenhaußerin, oben / an Josef Dreßel, und unten an die Schussen, desgl. drey Vierling Feld in gedl. Ummenwinkel gelegen, ein und anderseits u. oben an gedl. Frau Wüggenhaußerin u. an das Tobel, und unten an die Baustraß, ferner ein Jauchert Acker im Krebsen Ösch gelegen, einerseits an Georg Rudhardts seel. Erben, anderseits an Andreas Frey v. Tobel, oben und unten an die Baustraß, u. ein Jauchert Acker auf der Innern Streuga[r]ten gelegen, ein- / erseits an Hl. Pfar zu S. Christina, anderseits an die Baustraß, unten an Herrn Käufer selbst, und oben an die Landstraß stoßend. Mit allen der Acker / und Wießen Rechten u. Gerechtigkeiten Grund Boden Nutzen weit u. begreifungen, Ein und zugehörden, so alles ganz Zinß frey ledig und las außer daß von / dem Acker auf der Streuga[r]ten] alljährl. 1 fl 11 dl [Gulden/Pfennig] Bodenzinß in Löbl. [Reichs-Gotts-Hauß] Weißenau abzugeben sind. unverhindert und recht eigen sind. Und ist der Kauf / hierum ergangen u. beschehn für und um 700 – Schreibe Gulden Sibenhundert, in Münz, guter gänger u. genehmer Reichs- Lands u. der Stadt / Ravensburg Währung, jeden Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer gerechnet, darummen er der Herr Käufer, mich zu meinem völligen und guten Wohlbegnügen ans- / egericht u. befridiget hat, Ihn u. seine Erben, die bemelte 1 1/2 Maad Wieß u. 3 3/4 Jauchert Acker, nun inführo weig und geruhiglichwohl inne haben, besitzen bauen / brauchen Nutzen Nießen verleihen versezen, vertauschen, verkaufen u. sonst überall damit verfahren lassen Handlen, thun u. lassen, als mit andern Ihren / Eigenthum Haab u. Güthern, von mir u. meinen Erben und sonst männiglich von unsertwegen, dran ganz ungesäummt, ungeirret u. unverhindert in / allweg, dann ich mich für mich u. meine Erben, aller anstrach Recht und Gerechtigkeit, so ich bishero darzu u. daran gehabt auch ich und meine Erben / künftiglich darzu haben und überkommen möchten gegen ermelten Herren Käufer und seine Erben, ganz und gänzlich auf ein ewig immerwährend End ver- / ziehen und begeben, dabey auch zugesagt und versprochen habe sein und seiner Erben , dis redlichen Kaufs rechtfertiger Tröster u. Gewährer zu sein und zu / verbleiben, alles nach der Stadt Ravensburg, u. solchen Kaufs Rechten, in unseren Lasten und ohne ihren Schaden. Bey pfandhafter Verbind- und Angreifung, aller u. jeder mein und meiner Erben Haab u. Güther, Liegend u. fahrender , gegenwärtig und zukünftiger, so viel hierzu von Nöthen mit verzeyh- und Begebung aller u. jeder Gnaden u. Obrigkeiten, auf Geist und weltlichen Rechten, sammt den Rechten gemeiner Verzeyhung, ohne vorher- / gehende Sonderling widerstehende alles getreulich und ohne Gefährde. / Dessen zu wahrem Urkund ist auf mein ob Eingangs bekennenden Joh. Adam Heilgs Hochfleißiges Bitten, diser des Heyl. Reichß Stadt Ravensburg / größter Canzley Secret Insigel, für mich u. meine Erben, so jedoch gemeiner Stadt, der Canzlei, und Herrn Canzley-Verwalter in allweg ohne Scha- / den. so stendl. getruckt u. gehängt worden an diesen Brief, dessen sind Gezeugen Jacob Locher, Rat, und Johannes Gutermann Evangel. Cantor beide Bür- /ger hieselbst, so geben und geschehn Ravensburg den 20ten Monatstag Febris Anno Christi Sibenzehen hundert sibenzig und neun‘

EUR 250,-- 

Ravensburg. - Kaufbrief. - 'Kauf-Brief von Jacob Merckel J.U.C. Canzley-Verwalte
Ravensburg. - Kaufbrief. - 'Kauf-Brief von Jacob Merckel J.U.C. Canzley-Verwalte
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